Nebenkosten beim Immobilienkauf in der Schweiz

Neben dem eigentlichen Kaufpreis gibt es beim Immobilienkauf in der Schweiz eine Vielzahl von Nebenkosten, die oft unterschätzt oder gänzlich übersehen werden. Diese zusätzlichen Ausgaben können einen erheblichen Einfluss auf Ihr Budget haben und sollten daher von Anfang an berücksichtigt werden. In diesem Blogpost erfahren Sie, welche Nebenkosten beim Immobilienkauf in der Schweiz auf Sie zukommen, wie hoch diese in der Regel sind und auf welche Weise Sie sich optimal darauf vorbereiten können. 

Die Handänderungssteuer

Wechselt eine Immobilie beim Kauf den Besitzer, fällt die Handänderungssteuer als Form der Rechtsverkehrssteuer an. Sie ist kantonal geregelt und ergibt sich in den meisten Fällen auf Basis des Kaufpreises. In Graubünden ist die Handänderungssteuer vom Käufer zu zahlen und beläuft sich auf zwei Prozent des Kaufpreises. Nach dem Kauf und der Eintragung ins Grundbuch erhalten Käufer von der Gemeinde eine Veranlagungsverfügung. Nach Erhalt dieser Verfügung ist der Steuerbetrag innerhalb von 90 Tagen zu zahlen.

Kosten für den Notar

Notarkosten sind ein unvermeidlicher Bestandteil beim Hauskauf in der Schweiz und dienen zur Abwicklung des rechtlichen Teils des Immobiliengeschäfts. Der Notar übernimmt die Aufgabe, den Kaufvertrag zu erstellen, zu beglaubigen und den Eigentumsübergang im Grundbuch festzuhalten. Diese Dienstleistungen sind unerlässlich, um die Rechtmässigkeit und Sicherheit des Immobiliengeschäfts zu gewährleisten. Die Höhe der Notarkosten variiert je nach Kanton und dem Wert der Immobilie, wird jedoch in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet oder durch feste Gebührensätze festgelegt. Oftmals werden die Notarkosten zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, weshalb es wichtig ist, diese Vereinbarung im Kaufvertrag klar festzuhalten.

Grundbuchgebühren

Grundbuchgebühren sind ein weiterer wesentlicher Nebenkostenfaktor beim Hauskauf in der Schweiz und fallen für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch an. Diese Eintragung ist entscheidend, um das Eigentumsrecht des Käufers rechtlich abzusichern und öffentlich zu dokumentieren. Die Gebühren für diesen Eintrag variieren von Kanton zu Kanton und richten sich in der Regel nach dem Kaufpreis oder dem Verkehrswert der Immobilie. In einigen Kantonen sind die Grundbuchgebühren prozentual gestaffelt, während andere feste Gebührensätze anwenden. Üblich ist in den meisten Fällen eine hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer.

Wir informieren transparent über anfallende Nebenkosten

Insgesamt können sich die Kaufnebenkosten auf bis zu fünf Prozent des Kaufpreises belaufen. Wir beraten gerne in Ihrem individuellen Fall und machen Sie auch auf weitere Kostenpunkte aufmerksam, die sich beispielsweise durch anstehende Renovierungen ergeben können. Kontaktieren Sie uns!

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